Teilnahmebedingungen Online-Gewinnspiele
Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf den Social-Media-Kanälen der Rhein-Neckar Löwen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Mit der Teilnahme an dem Online-Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Durchführung von Gewinnspielen sowie die Ermittlung der Gewinner*innen obliegt allein den Rhein-Neckar Löwen. Für den Fall, dass eine Bereitstellung der Preise nicht oder nur unter unvorhergesehen hohem Aufwand möglich sein sollte, erhalten die Gewinner*innen einen gleichwertigen Ersatzpreis.
1. Teilnahme
1.1 Die Gewinnspielteilnahme ist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig. Minderjährige bedürfen zu Ihrer Teilnahme, sofern diese ausdrücklich am Gewinnspiel teilnehmen dürfen, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Soweit Minderjährigen eine Teilnahme untersagt ist, dürfen keine Gewinne an diese ausgeschüttet werden.
1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen der Rhein-Neckar Löwen, der jeweils an dem Gewinnspiel beteiligten Personen sowie jeweils deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Die Rhein-Neckar Löwen behalten sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich erscheint.
1.3 Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und die Daten vollständig sind.
2. Durchführung und Abwicklung
2.1 Die Gewinner*innen werden per Losentscheid aus allen Teilnehmer*innen bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmer*innen mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer*in ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn je Gewinnspiel möglich.
2.2 Die Gewinner*innen werden von den Rhein-Neckar Löwen schriftlich per Mail und/oder per Privatnachricht auf der jeweiligen Plattform benachrichtigt und/oder namentlich (Vor- und Nachname) unter dem entsprechenden Aufruf zum Gewinnspiel bekannt gegeben. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der/die Gewinner*in ausdrücklich einverstanden. Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über Fachhändler oder sonstige Anbieter abgewickelt wird, sind die Rhein-Neckar Löwen berechtigt, die Kontaktdaten der Gewinner*innen dem jeweiligen Fachhändler oder Anbieter mitzuteilen, damit dieser mit dem/der Gewinner*in in Kontakt treten kann. Falls den Rhein-Neckar Löwen nur die Email-Adresse der Gewinner*innen bekannt ist, wird der/die Gewinner*in per Email benachrichtigt. Meldet sich der/die Gewinner*in, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder mitgeteilt wird, nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen der Rhein-Neckar Löwen.
2.3 Die Gewinner*innen haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.
2.4 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.
2.5 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
3. Datenschutz
3.1 Durch die Gewinnspiel-Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmer*in ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rhein-Neckar Löwen die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichern und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den Fachhändler oder sonstigen Anbieter übermitteln, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf.
3.2 Die Rhein-Neckar Löwen verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformationen hingewiesen.
4. Sonstiges
4.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4.3 Die Rhein-Neckar Löwen behalten sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.
Stand: Februar 2025