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Revision abgewiesen – Entscheidung fix: Löwen behalten Punkte gegen Lemgo 

Die finale Entscheidung steht. Die Rhein-Neckar Löwen behalten die beiden Punkte aus der Heimpartie gegen den TBV Lemgo Lippe. Die Revision der DAIKIN Handball-Bundesliga (HBL) wurde abgewiesen. 

Am 2. April 2026 entschied die 2. Kammer des Bundessportgerichts die Aufhebung des Bescheids der Handball-Bundesliga GmbH zur Spielwertung der HBL-Partie Rhein-Neckar Löwen gegen TBV Lemgo Lippe. Die Löwen hatten fristgerecht Einspruch eingelegt, nachdem die Handball-Bundesliga die sportlich gewonnene Heimpartie gegen den TBV (22. Spieltag, Endergebnis: 32:30) aufgrund einer fehlenden unterschriebenen Anti-Doping-Schiedsvereinbarung vor Spielbeginn mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für Lemgo wertete. Gegen das Urteil der 2. Kammer des Bundessportgerichts konnte innerhalb von zwei Wochen beim DHB-Bundesgericht Revision eingelegt werden. Die HBL nutzte diese Möglichkeit „nach sorgfältiger Überprüfung“.

Freude nach dem Heimsieg gegen Lemgo.

Das DHB-Bundesgericht wies die Revision am 22. April 2026 nun zurück. Mit der Begründung, dass die Entscheidung der 2. Kammer des Bundessportgerichts über die Aufhebung des Bescheids der Spielleitenden Stelle nicht zu beanstanden sei. Im Urteil heißt es: „Die Voraussetzungen der streitgegenständlichen Verlustwertung aufgrund fehlender Teilnahmeberechtigung des Spielers lagen nicht vor.“ Damit steht fest: Die Rhein-Neckar Löwen behalten die hart erkämpften zwei Heimpunkte gegen den TBV Lemgo Lippe. 

Revision abgewiesen – Entscheidung fix: Löwen behalten Punkte gegen Lemgo 

Die 2. Kammer des Bundessportgerichts hatte bei ihrer Entscheidung Anfang April ausgeführt, dass für die Spielverlustwertung keine ausreichende Grundlage im Regelwerk der Handball-Bundesliga verankert sei. Sanktionen müssten so geregelt sein, dass klar erkennbar sei, welches Verhalten gefordert werde. Im Fall der fehlenden Anti-Doping-Schiedsvereinbarung sei diese Voraussetzung nicht erfüllt gewesen. Es sei nicht eindeutig geregelt gewesen, zu welchem Zeitpunkt die Schiedsvereinbarung hätte vorliegen müssen. Entscheidend hinzu kam, dass der betroffene Spieler am Spieltag zwar im Löwen-Kader stand, aber nicht eingesetzt wurde. Eine unterschriebene Schiedsvereinbarung wäre laut Bundessportgericht in diesem Fall erst vor einem tatsächlichen Einsatz erforderlich gewesen. 

Das sportlich erzielte Ergebnis von 32:30 steht nach der abgewiesenen Revision durch das DHB-Bundesgericht nun fix fest. „Es ist gut, dass wir jetzt Klarheit haben. Für uns war von Beginn an entscheidend, dass die rechtliche Grundlage sauber geprüft wird. Eine Eindeutigkeit und Weiterentwicklung im Regelwerk sind wichtig, damit solche Fälle in Zukunft hoffentlich nicht mehr eintreten. Dass die zwei Punkte auf unserem Konto bleiben und die Entscheidung nun rechtskräftig ist, freut uns als Verein natürlich“, so Löwen-Geschäftsführer Holger Bachert.