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DHB-Pokal Viertelfinale gegen die MT Melsungen wird wiederholt

Bundessportgericht gibt Einspruch der Nordhessen statt

Das Viertelfinale im DHB-Pokal zwischen den Rhein-Neckar Löwen und der MT Melsungen muss wiederholt werden. Zu diesem Ergebnis kam die 2. Kammer des Bundessportgerichts am heutigen Samstag bei der Verhandlung in Frankfurt und bestätigte damit den Einspruch der MT Melsungen gegen die Wertung der Partie.

In einer hektischen Schlussphase hatten die Schiedsrichter weniger Sekunden vor dem Ende auf rote Karte gegen die MT Melsungen und Strafwurf für die Löwen entschieden, der zum spielentscheidenden Treffer zum 22:21 Endstand führte. Die Entscheidung, neben der roten Karten auch einen Strafwurf zu geben, basierte auf einer neuen Regel, die seit dieser Saison allerdings nur in der DKB Handball-Bundesliga, nicht aber im Pokal Gültigkeit besitzt. Die Schiedsrichter sowie der Delegierte räumten am heutigen Samstag ihren Fehler vor Gericht ein.

Löwen-Manager Lars Lamadé zeigte Verständnis für die Entscheidung: „Natürlich wollen wir unbedingt zum REWE Final Four nach Hamburg – aber auf faire Art und Weise. Die Schiedsrichter und der Delegierte haben in der Hektik einen Fehler gemacht – das kann den Offiziellen eben auch mal passieren. Auch uns war in diesem Moment – wie wahrscheinlich den meisten Fans -nicht bewusst, dass diese Regel im Pokal nicht gilt. Insofern ist der Einspruch der MT Melsungen und die Entscheidung des Schiedsgericht natürlich nachvollziehbar.“

Auch das Team der Löwen nahm die Entscheidung gelassen auf: „Natürlich ist die zusätzliche Belastung für beide Teams ärgerlich, aber wenn wir den Sprung ins Final Four schaffen, dann lieber durch einen fairen Sieg und weil wir es zu hundert Prozent verdient haben“ so Teammanager Oliver Roggisch. Beide Vereine werden nun schnellstmöglich einen Nachholtermin suchen, dieser dürfte im Februar 2016, nach der Europameisterschaft in Polen liegen.

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