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Pokal-Viertelfinale hat ein Nachspiel

MT Melsungen legt Protest gegen die Niederlage ein

Das DHB-Pokal Viertelfinale zwischen den Rhein-Neckar Löwen und der MT Melsungen vom vergangenen Mittwoch hat ein juristisches Nachspiel. Direkt nach der 21:22 Niederlage gegen die Löwen hatte die MT Melsungen Einspruch gegen die Spielwertung angekündigt und diesen auch mittlerweile begründet.

Die Löwen hatten die Partie durch einen Strafwurf von Kapitän Uwe Gensheimer in der letzten Sekunde gewonnen.  Der Einspruch der Melsunger soll nun am morgigen Samstag bei der dafür zuständigen 2. Kammer des Bundessportgerichts in Frankfurt verhandelt werden. Kammervorsitzender ist  Prof. Dr. Martin Gutzeit (44), der dieses Ehrenamt neben seiner Lehrtätigkeit für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Gießen ausübt.

Die Löwen bemühen sich aktuell noch um einer Verschiebung des Verhandlungstermins auf den kommenden Wochenstart, da der Tabellenführer der DKB Handball-Bundesliga morgen um 15 Uhr in der SAP Arena gegen den HBW Balingen-Weilstetten antritt, und wegen der Verhandlung in dieser Partie wohl auf Co-Trainer Oliver Roggisch verzichten müsste, der als Mannschaftsverantwortlicher aus dem Pokalspiel als Zeuge in Frankfurt geladen ist.

Foto: Daniel Glaser